Kanzlei

Baurecht, Architektenrecht und Recht der Immobilientransaktionen in München

Dr. Alexander Seidenberg - Fachanwalt für Baurecht in München

 

Die in München in der Innenstadt (Parallelstraße zur Maximilianstraße) gelegene moderne Rechtsanwaltskanzlei bestehend aus zwei Rechtsanwälten spezialisiert sich auf wenige Rechtsgebiete: privates Baurecht (z.B. Vorbereitung oder Prüfung von Bauverträgen, Streitigkeiten rund um die Abnahme, Mängel und Vergütung), öffentliches Baurecht (z.B. Streitigkeiten aus dem Anlass einer Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung oder Nutzungsuntersagung, wegen einem Bebauungsplan, rund um das Bauen im Außenbereich, wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen etc.),  Architektenrecht  (HAftung eines Architekten) und Immobilientransaktionen (z. B. Prüfung von Immobilien-Kaufverträgen sowie arglistige Täuschung beim Kauf einer Immobilie). Damit gehören wir zu sogenannten Boutique-Kanzleien. Unsere Mandanten sind unter anderem die Gemeinden, Landkreisgesellschaften, Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauträger, Investoren, Architekten, Family Offices sowie Privatpersonen. Die Kanzlei befindet sich in München und ist bundesweit aktiv. Sie zeichnet sich aus durch:

  • Vertiefte Kenntnisse dank der Beschränkung auf wenige Rechtsgebiete, belegt u.a. durch den Fachanwaltstitel
  • Unnachgiebige Verfolgung von Mandanteninteressen
  • Individuelle, umfassende Beratung
  • Regelmäßige Veröffentlichungstätigkeit in renommierten Fachmedien und dadurch ständiger Ausbau des vorhanden Wissens: NJW (eine der führenden juristischen Fachzeitschriften, Veröffentlichung nach Peer-Review, C.H.Beck Verlag), NZBau (eine der führenden Fachzeitschriften für Baurecht, Veröffentlichung nach Peer-Review, C.H.Beck Verlag), DS (Veröffentlichung nach Peer-Review, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., C.H.Beck Verlag) IBR  (id Verlag), [Umrisse] Zeitschrift für Baukultur, AnwZert Bau (juris Verlag), Praxisreport Öffentliches Baurecht (juris Verlag),
  • Veröffentlichungen zitiert in der Fachliteratur (z. B. im Standardwerk Werner / Pastor, Der Bauprozess, 18. Auflage 2023, Kapitel 5 II 3, 8 I, 12 VI und VIII, Ingenstau / Korbion / Leupertz / von Wietersheim, VOB Teile A und B – Kommentar, 22. Auflage 2023, Rn. 134, Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023, Kapitel 3, Rn. 78, im Standard-Kommentar von Palandt 79. Aufl. 2020, BGB, § 650l Rn. 1 f; Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 4. Auflage 2022, § 650l BGB; Prof. Dr. Fuchs, Mehraufwand des Architekten infolge Preisgleitung, NZBau 2022, 563, Dr. Söre Jötten, NZBau 2002,635) sowie in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2022 – 19 U 39/22).
  • Aktuelle Beiträge zum Beispiel zu den Themen Fristsetzung für die Mangelbeseitigung vor und nach der Abnahme, Vertragsstrafe, Schwarzbau, Unterlassungsansprüche des Nachbarn wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen, Überbau und höhere Gewalt in unserem Blog.
  • Regelmäßige Fortbildung
  • Kostentransparenz und kostenbewusstes Arbeiten
  • Offenlegung von Chancen und Risiken, zu erwartenden Kosten und zu erreichenden Ziele
  • Gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung

 


 

Nachfolgend finden Sie die drei aktuellsten Beiträge aus unserem Blog:

Gewährleistungsansprüche und doppelte Fristsetzung

Eine vor der Abnahme gesetzte Mangelbeseitigungsfrist kann ausreichen, um nach der Abnahme wegen derselben Mängel die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. 1. Sachverhalt Das OLG Hamm (27.09.2022 – 24 U 57/21) hat sich mit der Frage befasst, ob die Fristsetzung für die Mangelbeseitigung vor der Abnahme ausreicht oder für die Entstehung des Anspruchs auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung (§ 637 BGB) nach ...
Abnahme

Ersatzvornahme vor der Abnahme?

Ist die Ersatzvornahme vor der Abnahme, also in der Erfüllungsphase, möglich oder erst nach der Abnahme, also in der Gewährleistungsphase? 1. Grundsatz Ob die Abnahme eine Voraussetzung der Geltendmachung von Mängelrechten ist, war nach der Schuldrechtmodernisierung lange Zeit umstritten. Anders als im Kaufrecht fehlt es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, in welchem Zeitpunkt die Mangelhaftigkeit einer Sache zu bewerten ist ...
Schwarzbau

Schwarzbau trotz Baugenehmigung?

Weicht der Bauherr bei der Ausführung hinsichtlich der Identität des Bauvorhabens und seiner Wesensmerkmale so wesentlich von der Baugenehmigung ab, dass er nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, erstellt, erlischt die Baugenehmigung, ohne dass von ihr im Rechtssinn Gebrauch gemacht worden wäre (VGH München, Beschluss vom 13.05.2022 - 1 ZB 21.2603).  1. Einleitung Bei der Verwirklichung der Bauvorhaben kommen ...