Wegen der aktuellen hitzebedingten Trockenheit hat die Landeshauptstadt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung des Trinkwassers beschränkt. Diese Allgemeinverfügung gilt bis 01.08.2026, kann jedoch zuvor widerrufen oder umgekehrt verlängert werden. Sie betrifft auch die Bau- und Abbruchtätigkeit, insbesondere untersagt sie die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie die Entnahme von Grundwasser zum
Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung der Staubentwicklung, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist
Zusätzlich hat auch die SWM Versorgungs GmbH eine Sparanordnung wegen Wasserknappheit erlassen.
