Baurecht, Architektenrecht und Recht der Immobilientransaktionen zentral in München
Die im Herzen von München (Parallelstraße zur Maximilianstraße) gelegene moderne Rechtsanwaltskanzlei bestehend aus zwei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht spezialisiert sich auf wenige Rechtsgebiete:
- privates Baurecht (z.B. Vorbereitung oder Prüfung von Bauverträgen sowie Bauträgerverträgen, Bauabwicklung, Streitigkeiten rund um die Bauabnahme, Mängel, Bauschäden, Vergütung, Schwarzarbeit, Vertragsstrafe, Verzugskosten, Bürgschaften, Streitigkeiten rund um Photovoltaikanlagen usw.),
- öffentliches Baurecht (z.B. Streitigkeiten aus dem Anlass einer Baugenehmigung, Baueinstellung / Baustopp, Beseitigungsanordnung oder Nutzungsuntersagung, wegen einem Bebauungsplan, rund um das Bauen im Außenbereich sowie Wohnungsbau-Turbo, wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen, Geräuschimmissionen etc.),
- Architektenrecht (Architektenverträge, Hinweispflichten, Haftung eines Architekten) und
- Immobilientransaktionen (z. B. Prüfung von Immobilien-Kaufverträgen sowie arglistige Täuschung beim Kauf einer Immobilie).
Damit gehören wir zu sogenannten Boutique-Kanzleien. Zu unseren Mandanten zählen Landkreisgesellschaften, Gemeinden, Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauträger, Investoren, Architekten, Family Offices sowie Privatpersonen.
Vertiefte Kenntnisse, praktische Erfahrungen, individuelle Beratung
Die Kanzlei zeichnet sich aus durch:
- Vertiefte Kenntnisse dank der Beschränkung auf wenige Rechtsgebiete, belegt u.a. durch die Fachanwaltstitel und Veröffentlichungen in Fachmedien
- Unnachgiebige Verfolgung von Mandanteninteressen
- Individuelle, umfassende Beratung
- Offenlegung von Chancen und Risiken, zu erwartenden Kosten und zu erreichenden Ziele
- Gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung
- Kostentransparenz und kostenbewusstes Arbeiten
- Regelmäßige Fortbildungen, Fachanwaltslehrgang
- Regelmäßige Veröffentlichungstätigkeit in renommierten Fachmedien und dadurch ständiger Ausbau des vorhanden Wissens: NJW (eine der führenden juristischen Fachzeitschriften, Veröffentlichung nach Peer-Review, C.H.Beck Verlag), NZBau (eine der führenden Fachzeitschriften für Baurecht, Veröffentlichung nach Peer-Review, C.H.Beck Verlag), DS (Veröffentlichung nach Peer-Review, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., C.H.Beck Verlag), IBR (id Verlag), AnwZert Bau (juris Verlag), Praxisreport Öffentliches Baurecht (juris Verlag),
- Unsere Veröffentlichungen werden zitiert in der Fachliteratur (z. B. im Standardwerk Werner / Pastor, Der Bauprozess, 18. Auflage 2023, Kapitel 5 II 3, 8 I, 12 VI und VIII; Ingenstau / Korbion / Leupertz / von Wietersheim, VOB Teile A und B – Kommentar, 22. Auflage 2023, Rn. 134; Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023, Kapitel 3, Rn. 78; Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 4. Auflage 2022, § 650l BGB; Prof. Dr. Fuchs, Mehraufwand des Architekten infolge Preisgleitung, NZBau 2022, 563, Dr. Söre Jötten, NZBau 2002,635) sowie in der Rechtsprechung (LG Köln, Urteil vom 16. April 2024 – 14 O 89/23, OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2022 – 19 U 39/22).
- Aktuelle Beiträge zum Beispiel zu den Themen „Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigen”, „Emojis als Willenserklärung”, „Wohnungsbau-Turbo”, Änderungen in der BayBO zum 01.10.2025, Vertragsstrafe und Rücktritt vom Bauträgervertrag, Mangel / anerkannte Regeln der Technik, Schwarzarbeit, Minderung und Selbstvornahme, Rückforderung von Überzahlungen durch den Auftraggeber / Bauherrn, Fristsetzung für die Mangelbeseitigung vor und nach der Abnahme, Vertragsstrafe, Schwarzbau, Unterlassungsansprüche des Nachbarn wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen und Überbau in unserem Blog.
Nachfolgend finden Sie die drei aktuellsten Beiträge aus unserem Blog:
Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten
Die Sachverständigen werden außergerichtlich häufig zur Begleitung eines Bauvorhabens, Vorbereitung der Abnahme oder zur Bewertung der Mängel herangezogen. Dabei stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Erstattung dieser Kosten verlangen kann. Die Antwort lautet wie fast immer: Jain! Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Beauftragung des Gutachtens unmittelbar prozessbezogen ...
Emojis als Willenserklärungen
Die Kommunikation zwischen Bauherren und Bau- sowie Handwerksbetrieben findet oft über WhatsApp und ähnliche Messengerdienste statt. Das wirft rechtliche Fragen auf. Z.B. ob Emojis („digitale Piktogramme“) geeignet sind, einen Rechtsbindungswillen zum Ausdruck zu bringen und welche Bedeutung welchem Emoji im Einzelfall zukommen kann. Die Emoji-Deutung des Gerichts war entscheidend für das Bestehen / Nichtbestehen eines sechsstelligen Schadensersatzanspruchs (OLG München, Endurteil ...
„Wohnungsbau-Turbo”
„Ich will, dass wir mehr bauen, und ich will, dass wir preiswerter bauen“ - so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in der Bau- und Wohnen-Debatte des Deutschen Bundestages am 15.05.2025. Dieser Wunsch überrascht kaum: Laut der aktuellen Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) werden in Deutschland bis zum Jahr 2030 jährlich rund 320.000 neue ...

