Kanzlei

Baurecht, Architektenrecht und Recht der Immobilientransaktionen zentral in München

Dr. Alexander Seidenberg - Fachanwalt für Baurecht in München

 

Die im Herzen von München (Parallelstraße zur Maximilianstraße) gelegene moderne Rechtsanwaltskanzlei bestehend aus zwei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht spezialisiert sich auf wenige Rechtsgebiete:

  • privates Baurecht (z.B. Vorbereitung oder Prüfung von Bauverträgen sowie Bauträgerverträgen, Bauabwicklung, Streitigkeiten rund um die Bauabnahme, Mängel, Bauschäden, Vergütung, Schwarzarbeit, Vertragsstrafe, Verzugskosten, Bürgschaften usw.),
  • öffentliches Baurecht (z.B. Streitigkeiten aus dem Anlass einer Baugenehmigung, Baueinstellung / Baustopp, Beseitigungsanordnung oder Nutzungsuntersagung, wegen einem Bebauungsplan, rund um das Bauen im Außenbereich, wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen, Geräuschimmissionen und Geruchsimmissionen etc.),
  •  Architektenrecht  (Architektenverträge, Hinweispflichten, Haftung eines Architekten) und
  • Immobilientransaktionen (z. B. Prüfung von Immobilien-Kaufverträgen sowie arglistige Täuschung beim Kauf einer Immobilie). Damit gehören wir zu sogenannten Boutique-Kanzleien.

Zu unseren Mandanten zählen Landkreisgesellschaften, Gemeinden, Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauträger, Investoren, Architekten, Family Offices sowie Privatpersonen.

 

Vertiefte Kenntnisse, praktische Erfahrungen, individuelle Beratung

Die Kanzlei zeichnet sich aus durch:

  • Vertiefte Kenntnisse dank der Beschränkung auf wenige Rechtsgebiete, belegt u.a. durch den Fachanwaltstitel und Veröffentlichungen in Fachmedien
  • Unnachgiebige Verfolgung von Mandanteninteressen
  • Individuelle, umfassende Beratung
  • Offenlegung von Chancen und Risiken, zu erwartenden Kosten und zu erreichenden Ziele
  • Gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung
  • Kostentransparenz und kostenbewusstes Arbeiten
  • Regelmäßige Fortbildungen, Fachanwaltslehrgang
  • Regelmäßige Veröffentlichungstätigkeit in renommierten Fachmedien und dadurch ständiger Ausbau des vorhanden Wissens: NJW (eine der führenden juristischen Fachzeitschriften, Veröffentlichung nach Peer-Review, C.H.Beck Verlag), NZBau (eine der führenden Fachzeitschriften für Baurecht, Veröffentlichung nach Peer-Review, C.H.Beck Verlag), DS (Veröffentlichung nach Peer-Review, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., C.H.Beck Verlag) IBR  (id Verlag), [Umrisse] Zeitschrift für Baukultur, AnwZert Bau (juris Verlag), Praxisreport Öffentliches Baurecht (juris Verlag),
  • Unsere Veröffentlichungen werden zitiert in der Fachliteratur (z. B. im Standardwerk Werner / Pastor, Der Bauprozess, 18. Auflage 2023, Kapitel 5 II 3, 8 I, 12 VI und VIII, Ingenstau / Korbion / Leupertz / von Wietersheim, VOB Teile A und B – Kommentar, 22. Auflage 2023, Rn. 134, Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023, Kapitel 3, Rn. 78, im Standard-Kommentar von Palandt 79. Aufl. 2020, BGB, § 650l Rn. 1 f; Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 4. Auflage 2022, § 650l BGB; Prof. Dr. Fuchs, Mehraufwand des Architekten infolge Preisgleitung, NZBau 2022, 563, Dr. Söre Jötten, NZBau 2002,635) sowie in der Rechtsprechung (LG Köln, Urteil vom 16. April 2024 – 14 O 89/23, OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2022 – 19 U 39/22).
  • Aktuelle Beiträge zum Beispiel zu den Themen „Wohnungsbau-Turbo”, Änderungen in der BayBO zum 01.10.2025, Vertragsstrafe und Rücktritt vom Bauträgervertrag, Mangel / anerkannte Regeln der Technik, Schwarzarbeit, Minderung und Selbstvornahme, Rückforderung von Überzahlungen durch den Auftraggeber / Bauherrn, Fristsetzung für die Mangelbeseitigung vor und nach der Abnahme, Vertragsstrafe, Schwarzbau, Unterlassungsansprüche des Nachbarn wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen und Überbau in unserem Blog.

 


 

Nachfolgend finden Sie die drei aktuellsten Beiträge aus unserem Blog:

Emojis als Willenserklärungen

Die Kommunikation zwischen Bauherren und Bau- sowie Handwerksbetrieben findet oft über WhatsApp und ähnliche Messengerdienste statt. Das wirft rechtliche Fragen auf. Z.B. ob Emojis („digitale Piktogramme“) geeignet sind, einen Rechtsbindungswillen zum Ausdruck zu bringen und welche Bedeutung welchem Emoji im Einzelfall zukommen kann. Die Emoji-Deutung des Gerichts war entscheidend für das Bestehen / Nichtbestehen eines sechsstelligen Schadensersatzanspruchs (OLG München, Endurteil ...

„Wohnungsbau-Turbo”

„Ich will, dass wir mehr bauen, und ich will, dass wir preiswerter bauen“ - so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in der Bau- und Wohnen-Debatte des Deutschen Bundestages am 15.05.2025. Dieser Wunsch überrascht kaum: Laut der aktuellen Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) werden in Deutschland bis zum Jahr 2030 jährlich rund 320.000 neue ...

Änderungen in der Bayerischen Bauordnung zum 01.10.2025

Nachdem die Bayerischen Bauordnung (BayBO) bereits zum Jahresbeginn 2025 an zahlreichen Stellen geändert wurde (unser Blogbeitrag hierzu), treten im Rahmen des Modernisierungsgesetzes der Bayerischen Bauordnung zum 01.10.2025 weitere wichtige Neuregelungen in Kraft. Die Bauanträge können sich unter Umständen bereits bei Einreichung vor dem 01.10.2025 auf die neuen Regelungen beziehen. Maßgeblich ist nämlich nicht die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern jene ...