Kanzlei

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Baurecht, Architektenrecht und Recht der Immobilientransaktionen zentral in München

Dr. Alexander Seidenberg - Fachanwalt für Baurecht in München

 

Die im Herzen von München (Parallelstraße zur Maximilianstraße) gelegene moderne Rechtsanwaltskanzlei bestehend aus zwei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht spezialisiert sich auf wenige Rechtsgebiete:

  • privates Baurecht (z.B. Vorbereitung oder Prüfung von Bauverträgen sowie Bauträgerverträgen, baubegleitende Streitigkeiten, fristlose oder ordentliche Kündigung, Streitigkeiten rund um die Bauabnahme, Mängel, Bauschäden, Vergütung, Schwarzarbeit, Vertragsstrafe, Verzugskosten, Bürgschaften,  Photovoltaikanlagen usw.),
  • öffentliches Baurecht (z.B. Streitigkeiten aus dem Anlass einer Baugenehmigung, Baueinstellung / Baustopp, Beseitigungsanordnung oder Nutzungsuntersagung, wegen einem Bebauungsplan, rund um das Bauen im Außenbereich sowie Wohnungsbau-Turbo, wegen der Unterschreitung der Abstandsflächen, Geräuschimmissionen etc.),
  •  Architektenrecht  (Architektenverträge, Hinweispflichten, Haftung eines Architekten) und
  • Immobilientransaktionen (z. B. Prüfung von Immobilien-Kaufverträgen sowie arglistige Täuschung beim Kauf einer Immobilie).

Damit gehören wir zu sogenannten Boutique-Kanzleien. Zu unseren Mandanten zählen Landkreisgesellschaften, Gemeinden, Bauunternehmen, Generalunternehmer, Bauträger, Investoren, Architekten, Family Offices sowie Privatpersonen.

Vertiefte Kenntnisse, praktische Erfahrungen, individuelle Beratung

Die Kanzlei zeichnet sich aus durch:

 


 

Nachfolgend finden Sie die drei aktuellsten Beiträge aus unserem Blog:

Ist Schweigen Gold?

OLG München zur stillschweigenden Vertragsänderung und zur Nacherfüllungspflicht der Architekten-Erben (OLG München, Hinweisbeschluss vom 24.06.2025 - 27 U 3575/24 Bau e) Das OLG München zeigt in einem Hinweisbeschluss, dass sich ein Vertrag ganz ohne ausdrückliche Zustimmung oder Unterschrift ändern kann. I. Sachverhalt: Schweigen auf ein Änderungsangebot des Architekten Eine Bauherrin beauftragte einen Architekten mündlich mit der Planung eines Gebäudes. Der ...

Allgemeinverfügung zum Wassersparen

Wegen der aktuellen hitzebedingten Trockenheit hat die Landeshauptstadt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung des Trinkwassers beschränkt. Diese Allgemeinverfügung gilt bis 01.08.2026, kann jedoch zuvor widerrufen oder umgekehrt verlängert werden. Sie betrifft auch die Bau- und Abbruchtätigkeit, insbesondere untersagt sie die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie die Entnahme von Grundwasser zum Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung ...

Kopplungsverbot

1. Kopplung des Kaufs mit den Planungsleistungen In manchen Fällen bekommen die Kaufinteressenten nur dann Zugang zu einem Grundstück, wenn sie sich gleichzeitig mit dem Grundstückserwerb zur Beauftragung eines bestimmten Ingenieur- oder Architekturbüros verpflichten, welches Planungsleistungen für die Bebauung dieses Grundstücks erbringen soll. Das Kopplungsverbot soll in solchen Konstellationen verhindern, dass der Erwerb eines Grundstücks von der gleichzeitigen Beauftragung eines ...